Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.